unterstützend • beratend • lösungsorientiert
Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden aussergerichtlichen und gerichtlichen Handlungen, die der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. der Abwehr gegen sie gerichteter Forderungen dienen.
Die Vollmacht umfasst die Befugnis zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen und zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. Das Gesetz schreibt vor: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“