unterstützend • beratend • lösungsorientiert
Nach dem Berufsrecht für Anwälte und Mediatoren kann ich entweder nur als Anwalt oder als Mediator tätig sein. Als Anwalt bin ich einseitig beratend tätig, als Mediator bin ich allparteilich verpflichtet, also für alle Konfliktbeteiligte gleichzeitig tätig. Ich darf auch nicht den Hut vom Anwalt zum Mediator und umgekehrt wechseln. Nach der Auftragsannahme durch mich ist also ein Wechsel ausgeschlossen.